VKL-Energie Cottbus
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Satzung
§ 1

Name und Sitz des Vereins

Der Fanclub führt den Namen
VKL Soccer Cottbus
und hat seinen Sitz in
Cottbus.


§1.1

Die allgemeine Satzung


Mit Wirkung vom 15.12.2010 tritt die Satzung des Energie – Fanclubs
VKL Soccer Cottbus
in Kraft.



§1.2

Satzungsänderungen


Satzungsänderungen können nur auf den jährlich stattfindenden Versammlungen vorgenommen werden und müssen 4 Wochen vor den Versammlungen schriftlich oder mündlich dem Vorstand vorgetragen werden. Eine Satzungsänderung kann nur vorgenommen werden, wenn 51% aller anwesenden Mitglieder des Fanclubs dafür stimmen.



§1.3

Die Bekanntgabe der Satzung


Die Satzung kann jederzeit beim Schriftwart eingesehen werden. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, vor Eintritt in den Fanclub, die Satzung einzusehen und hat dies auf dem Eintrittsformular zu quittieren, mit seiner Unterschrift erkennt er die Satzung an.


§2

Der Fanclub


Der Energie – Fanclub VKL Soccer Cottbus
wurde am 15.12.2010 von - verschiedenen Leuten gegründet,
die nachfolgend namentlich aufgeführt werden.



§3

Das Geschäftsjahr


Das Geschäftsjahr beginnt und endet jeweils zur Jahreshauptversammlung im Dezember.



§4

Zweck



§4.1

Zweck des Energie – Fanclubs VKL Soccer Cottbus

ist die Unterstützung des FC Energie Cottbus und seiner Fans, sowie die Organisation gemeinsamer Aktivitäten (z.B. Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen, Feiern, Teilnahme an Fanclub - Turnieren etc.)



§4.2

Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Die Mittel werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwandt.


§5

Der Vorstand



§5.1

Der Vorstand muss aus Mitgliedern des Fanclubs bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung und muss auf der nächsten Versammlung durch die Mitglieder neu bestimmt werden. Der Vorstand besteht aus:
dem 1. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftwart (René Kubasch)



§5.2

Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.

                       

§5.3

Der Vorstand ist auf der jährlichen Hauptversammlung zu entlasten.


                       
§6

Die Aufgaben des Vorstandes


                       
§6.1

Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden

Der 1. bzw. 2. Vorsitzende hat die Aufgabe, sich um Präsentation des Fanclubs, den Erhalt des Fanclubs, den Ablauf im Fanclub, die Einhaltung der Satzung, den Ablauf der Versammlungen und die Neuwahlen zu kümmern. In jedem Fall wird er von allen Mitgliedern des Vorstandes unterstützt. Der Vorstand ist das Bindeglied zwischen FC Energie Cottbus e.V. und seinen Mitgliedern.


§6.2

Aufgaben des Kassenwartes


Der Kassenwart hat die Aufgabe, sich um die Kassenführung und die Buchhaltung (d.h. um die finanziellen Ein- und Ausgaben, Aktualisierung und Korrektheit des Kassenstandes) zu kümmern. Er verpflichtet sich, alle Aktivitäten schriftlich festzuhalten.
Der Vorstand hat das Recht, jederzeit die Kassenführung einzusehen und zu überprüfen.



§6.3

Aufgaben des Schriftwartes


Der Schriftwart hat die Aufgabe, sich um sämtlichen Schriftverkehr im Fanclub, außerhalb des Fanclubs, zu anderen Fanclubs und Vereinen zu kümmern.



§6.4

Rückerstattung von Unkosten


Finanzielle Unkosten, die durch Ämter im Fanclub anfallen, werden nach Überprüfung durch den Vorstand durch den Kassenwart zurückerstattet.



§7

Die Vereinswahlen



§7.1

Die Wahlen


Die Wahlen werden von dem noch im Amt befindlichen Vorstand organisiert und auf der jeweiligen Jahreshauptversammlung durchgeführt. Jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Wahl stellen. Es wird nach dem einfachen Mehrheitsprinzip (51%) gewählt. Der Vorstand benennt einen Wahlleiter. Das Wahlverfahren, offene oder geheime Wahl, wird von den Mitgliedern von Fall zu Fall selbst entschieden. Ob ein Mitglied die Wahl annimmt, bleibt ihm selbst überlassen. Man darf sich auch selber wählen.
Der Vorstand muss aus mindestens 5 Gründungsmitgliedern bestehen.


§7.2

Die Amtszeit


Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre, sie können aber jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Dokumente, Protokolle, etc. abzuheften und bei Amtswechsel dem Nachfolger zu übergeben.


§8

Die Versammlungen


Die Jahreshauptversammlung wird jährlich im Monat Dezember abgehalten und muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin durch den Vorstand bekannt gegeben werden.


§9

Die Mitglieder



§9.1

Mitglieder im Energie – Fanclub VKL Soccer Cottbus kann jeder werden, unabhängig von Alter, Geschlecht und Nationalität, der Mitglied der Virtual Kicker League ist bzw. den Fanclub den unter § 9.1 genannten Aktivitäten unterstützen möchte. Bei Aufnahme von Mitgliedern, die das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird eine Bescheinigung der erziehungsberechtigten Person/en benötigt. Bei Mitgliedern die das 16te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss direkt bei der Aufnahme sichergestellt werden, dass bei Versammlungen und Feiern eine der erziehungsberechtigten Personen anwesend sein muss.



§9.2

Vor der Unterschrift unter die Beitrittserklärung wird jedem neuen Mitglied die Satzung zugänglich gemacht. Den Mitgliedern ist bekannt, dass die Satzung rechtskräftig ist.



§9.3

Jedes Mitglied ist für sein Tun selbst verantwortlich.


§9.4

Mitgliedsaufnahme


Fans des FC Energie Cottbus, die gewillt sind diesem Energie - Fanclub beizutreten, können sich vom Vorstand ein Mitgliedsantrag aushändigen lassen. Dieser wird vom Vorstand geprüft und durch eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei einer Versammlung genehmigt.


§10

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedschaft im Energie - Fanclub VKL Soccer Cottbus ist kostenfrei.


§11

Regelung zur Erstattung von Kosten bei Fanclubfahrten

Was als Fanclubfahrt bezeichnet wird, wird in gesonderten Konferenzen von Event zu Event extra entschieden. Jedoch wird sich in erster Linie nur auf Fahrten zu Turnieren bezogen mit min. 5 Teilnehmer dieses Fanclubs.
Teilnahmekosten werden auf alle Teilnehmer gleichermaßen aufgeteilt.

Weitere Kosteneinsätze des Fanclubs werden gesondert vor den Turnieren diskutiert und beschlossen.


§12

Austritt aus dem Fanclub


Sollte ein Mitglied aus dem Verein austreten wollen, muss es dieses schriftlich beim Vorstand tun. Bei Austritt aus dem Fanclub erlöschen jegliche Ansprüche.



§13

Satzungsverstöße


Grobe Verstöße gegen die Satzung können zur Kündigung der Mitgliedschaft führen. Der Vorstand berät über solche Schritte intern und teilt den Mitgliedern den Entschluss auf der Versammlung mit. Der Beschluss muss durch eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder getragen werden.


§14

Allgemeines



§14.1

Der Energie – Fanclub VKL Soccer Cottbus distanziert sich ausdrücklich von Gewalt, rassistischen und rechtsextremen Äußerungen.



§14.2

Beim Besuch von Spielen des FC Energie Cottbus ist Fanclub – Kluft zu tragen.


§15

Auflösung

Der Antrag auf Auflösung des Fanclubs VKL Soccer Cottbus muss schriftlich auf der Versammlung gestellt werden. Dabei müssen mindestens 75% der Anwesenden dafür stimmen.



Cottbus, den 15.12.2010

 
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